In der einundzwanzigsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus Vom 29. Oktober 2020 heißt es:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.

Damit muss der Trainingsbetrieb in den Vereinen wieder eingestellt werden. Der TLfM bittet um Rückmeldungen, ob auf Lichess wieder Blitzturniere organisiert werden sollen.