(1) Er besteht aus 3 Mitgliedern und 3 Ersatzleuten, die alljährlich von Jahreshauptversammlung gewählt werden. Die Mitglieder des Turnierausschusses dürfen nicht dem Gesamtvorstand angehören.
(2) Die Aufgaben des Turnierausschusses sind in der Turnierordnung geregelt. Wenn Proteste verhandelt werden, so treten Ersatzleute an die Stelle der Mitglieder betroffener Vereine.
Mitglieder:
|
Ersatz-Mitglieder:
|
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (SV 1920 Hofheim) |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (SC 1961 König Nied) |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (SC Eschborn 1974) |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (SVG Eppstein 1932) |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Sfr. Taunus Königstein/Schwalbach) |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (SV 1946 Groß-Gerau) |